Datenschutz
Das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) trat in allen deutschen (Erz)Diözesen am 24.Mai 2018 in Kraft.
Auch Ehrenamtliche unterliegen bei ihrer Tätigkeit den gesetzlichen Anforderungen.
Für den sorgsamen Umgang mit persönlichen Daten trägt die Leitung besondere Verantwortung.